Terrazzo, Ternäre Systeme und Schnellzemente

Terrazzobeton, Schäden mit Terrazzo Beton

Was ist ein ternäres Terrazzo-System?

Ein sog. ternäres Terrazzosystem bzw. ein Terrazzoboden auf Schnellzementbasis ist dem Grunde nach ein Estrichboden, welcher mit Schmuckkorn versehen ist. In der Regel wird der Belag gepumpt und die Zuschläge sind aus Kiesgruben. Technisch gesehen hat der Bodenbelag mit dem Begriff "Terrazzo" nichts gemein. Man kann diesen Bodenbelag eher als "Designestrich" bezeichnen. Ein ternäres Bodensystem wird nicht verdichtet und besitzt dadurch eine äußerst geringe Packungsdichte. Aufgrund dieser Tatsache lässt sich kein großes Schmuckkorn >10mm verwenden. Ein solcher Boden wird lediglich mit einer Glättmaschine bearbeitet, wie es bei einem herkömmlichen Estrich bzw. Betonboden der Fall ist.

 

Welches Bindemittel wird verwandt?

Als Bindemittel werden häufig Schnellzemente verwandt. Diese Zemente haben eine sehr undurchsichtige Zusammensetzung, welche von den Herstellern nicht im Detail offengelegt werden. Wesentlicher Bestandteil ist aber Tonerdezement. Dieser Zement hat den Vorteil, dass er extrem schnell aushärtet und so ein Schleifen des Bodens meist schon nach 24 Stunden möglich ist. Der Tonerdezement besitzt eine hohe Anfangsfestigkeit, welche aber mit der Zeit abnimmt. Dies führt zu einer erhöhten Porosität. Dieser Vorgang wird auch Hydration genannt. Die technischen Verhaltensweisen werden noch erforscht. Problematisch ist, dass die Hersteller solcher Zemente die Zusammensetzung nicht offen legen. So kann ein solcher "Systemzement" aus Grips, Tonerdeschmelzzement, Portlandzement oder anderen Stoffen bestehen. Die vorgenannten Zemente werden erst seit ca. 2015 im fugenlosen Bodenbau verwandt. Man spricht auch von sog. Ternären Systemen.

 

Sind Bindemittel auf Tonerdebasis bzw. Schnellzemente für Terrazzoböden in Deutschland erlaubt?

In Deutschland gelten die Normen: VOB/C-ATV-DIN 18333 "Betonwerksteinarbeiten"10/14, (ehemals DIN V 18500-2006-12 "Betonwerkstein"),
DIN EN 1992-01-01 / 2011-01 Eurocode 2 "Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken" und DIN EN 1991-01-01 / NA: 2010-12 "Einwirkungen auf Tragwerke". Gemäß dem Merkblatt "geschliffene, zementgebundene Bodensysteme" sind Zemente auf Tonerdeschmelzbasis nicht erlaubt! (Update: Seit Januar 2021 gilt die DIN18500-1, es sind somit nur noch Terrazzoböden erlaubt, welche aus Portlandzement bestehen) Unternehmen, welche trotzdem solche Zemente verwenden, müssen im Rahmen einer Herstellergarantie bzw. Produktgarantie haften. Der Einsatz von Schnellzementen zur Herstellung von Terrazzo entspricht zur Zeit nicht den "Anerkannten Regeln der Technik" bzw. dem Stand der Technik. Dies hängt auch damit zusammen, das solche "Estriche" keinen Betonstandard nach DIN18500-1 erfüllen. Gerade bei Fertigteilen darf in keinem Fall mit solchen Produkten gearbeitet werden, da möglicherweise Gefahr für Leib und Leben bestehen kann.

 

Hat ein Ternäres Bodensystem Vorteile?

Die Vorteile sind die enorme Geschwindigkeit bei der Herstellung. Durch den Einsatz der Schnellzemente lassen sich diese Böden bereits nach ca. 24 Stunden schleifen, oft aber erst nach 3 Tagen. Dies geschieht meist im Trockenschliff. In den ersten Monaten erscheint der Belag makellos, allerdings tritt ein langsamer Verfall nach regelmäßiger Benutzung ein. Dies wird vor allem in hochfrequentierten Bereichen ersichtlich.

Wie sehen solche Böden nach mehreren Jahren Nutzung aus?

Ternäre Bodensysteme verändern sich stark mit zunehmender Lebensdauer. Ein solcher Boden ist kein Produkt für die Ewigkeit. Grundsätzlich entstehen optische Erscheinungen wie :

  • Abgelaufene Trittflächen
  • Starke Porosität
  • Verfärbungen
  • Starke Fleckempfindlichkeit
  • Spinnennetzartige Risse

 


Haften die Planer bzw. Architekten für die Wahl solcher Systeme?

Es kommt darauf an! Ein Architekt sollte sich ausreichend über die geltenden Norm-Standards informieren. Wenn der Bauherr einen Terrazzoboden möchte, muss dieser nach DIN18500-1 ausgeführt werden. Sollte der Architekt jedoch trotzdem ein "Ternäres System" als Leitfabrikat ausschreiben und es kommt zur Ausführung, könnte eine grobe Pflichtverletzung vorliegen. Da diese Fragestellungen uns öfter gestellt werden, empfehlen wir mit den landesspezifisch zuständigen Architektenkammern in Kontakt zu treten oder aber die zuständigen Innungen um Rat zu fragen.

Schadensbericht "Opus Signinum" in Rheinland-Pfalz

 

Ein Opus Signinum wurde mit einem Schnellzement hergestellt - Das Schadensbild des Bodens ist enorm.

Schadensbericht "Schnellzement-Terrazzo" in NRW

 

In Nordrhein-Westfalen  wurde im Erdgeschoss eines Einkaufszentrums ein Fake-Terrazzo verbaut.


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