Die neue DIN18500-1 und ihre Konsequenzen

Terrazzo mit Schnellzement

Pünktlich zum neuen Jahr 2021 wurde die DIN 18500-1 veröffentlicht. Sie ist nun die neue Grundlage zur Herstellung von Betonwerkstein. Der Betonwerkstein unterteilt sich in Plattenware, Fertigteile und fugenlose Terrazzoböden.

 

Warum wurde die DIN V18500:2006-12 überarbeitet?

Aufgrund einer hohen Anzahl von Bauschäden durch die Bodenindustrie musste die Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturwerkstein (BFTN) reagieren. Designestriche, welche als sog. "Moderne Terrazzosysteme" verkauft worden sind, haben Schäden in Millionenhöhe sowohl in Deutschland, als auch in anderen EU-Staaten verursacht. Meist waren dies Designestriche in Terrazzoptik (siehe linkes Bild) mit produktspezifischen Fantasienamen. Die neue Normung versucht diesem Zustand Einhalt zu gebieten.

 

 

Was ist neu?

Gegenüber DIN V18500:2006-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

  • Der Inhalt wurde vollständig überarbeitet
  • Die Anforderungen zur Überwachung und Konformitätsbewertung in einen separaten Teil der Normenreihe überführt

 

Im Wesentlichen hat sich die Begrifflichkeit des Terrazzo geändert: Terrazzo ist ein örtlich eingebrachter Boden, der in der Regel zweischichtig hergestellt wird, eine Verbundkonstruktion bildet und mit Dehnungs- und Feldbegrenzungsfugen ausgeführt wird. Die obere Schicht wird Terrazzovorsatzbeton, die untere Kernbeton genannt. Terrazzo ist nicht brennbar. Die Oberfläche von Terrazzo wird in der Regel feingeschliffen. Sie kann aber auch z.B. ausgewaschen werden. Terrazzi werden in der Regel packungsdicht rezeptiert und/oder erhalten eine intensive Verdichtung. Zusammen mit einer mit der Sieblinie abgestimmten Bearbeitungstiefe erhalten Terrazzi ein gleichmäßiges Kornbild, bei dem die Körnung das Aussehen und die Eigenschaft dominiert. (Quelle: DIN 18500-1:2021-01)

 

Was bedeutet dies für die Bodenindustrie?

Ein geschliffener Estrich darf nicht mehr dem Endverbraucher als Terrazzoboden angeboten werden. Die Hersteller müssen die Maßgaben der DIN 18500-1 beachten. Ein Terrazzoboden ist somit nicht in der DIN 18353 geregelt. Ein Terrazzoboden ist ein Beton und muss deshalb auch so rezeptiert sein. Für viele Estrichleger bringt diese Änderung das Problem, dass es für Ihre Böden  nun keine DIN-Maßstäbe mehr gibt. Viele Systeme verantworten sich nun über die eigene Produkthaftung gegenüber dem Endverbraucher.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Estrich und einem Beton?

Die DIN 18353 regelt Estriche aller Art. Heute meinen viele Laien immer noch, dass ein Terrazzo ein „Estrich“ sei. Dies ist aber leider nicht der Fall. Man muss hier klar zwischen „Beton“ und „Estrich“ unterscheiden. Der Estrich umfasst eine Bandbreite von Umsetzungen z.B. Magnesit, Anhydrit, Zementestrich, Bitumenestrich (Asphalt), Ternäre Systeme usw. – Diese Konstruktionen bestehen alle aus verschiedenen Zusammensetzungen. Der Beton allerdings ist schon immer seiner Rezeptur treu geblieben, nämlich aus: Portlandzement, Gesteinskörnung und Gesteinsmehl. Je besser die Rezeptur, umso besser die Qualität des Betons. Genau dies ist auch bei Terrazzoböden wichtig. So ist der Terrazzoboden (BETONWERKSTEIN) ein örtlicher eingebrachter Boden, welcher in der Regel zweischichtig hergestellt wird. Durch das Walzen bekommt man eine hervorragende Packungsdichte und somit auch ein absolut geringes Schwindmaß. Dies hatte schon der Baumeister Vitruvius im alten Rom erkannt. Den Opus Signinum findet man noch heute sehr gut erhalten in den Ruinen alter Städte. Auch ist „Terrazzo“ nicht nur Bodenbelag! Er ist der Begriff für Fertigteile wie Stufen, Sockel, Tische etc. – wie auch Wandplatten. Auch hier müssen zwingend die Anforderungen der DIN18500 Beachtung finden. Wir stellen beispielsweise komplexe Schalungen für den Innenbereich her. Unter Anwendung der DIN18353 wäre dies nicht möglich.

 

Terrazzo Hess GmbH
Dr. Walter-Bruch-Str.5
66606 St. Wendel

Saarland - Germany

Tel.: 06851-3264

info@terrazzo-hess.com