Die Betonteilbau- und Terrazzoherstellungsverordnung vom 09. September 1985 wird aufgehoben. Man differenziert nun an zwischen Werkteilhersteller/Werkteilherstellerin und
Betonteilbauer/Betonteilbauerin. Die Ausbildungsinhalte sind angepasst worden. Der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt finden man nachfolgend:
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